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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, Folgenabwägung, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus

    Beschluss vom 25.03.2022 – W 8 E 22.456

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, weitestgehender Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung

    Beschluss vom 13.04.2022 – W 8 E 22.553

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz, Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus, Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar, Folgenabwägung

    Beschluss vom 31.03.2022 – W 8 E 22.495

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, fehlende Zulässigkeit, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus

    Beschluss vom 29.03.2022 – W 8 E 22.383

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Änderung der Rechtslage, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verfassungswidrigkeit der nunmehr im Gesetz geregelten Dauer des Genesenenstatus

    Beschluss vom 25.03.2022 – W 8 E 22.457

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Schlagworte Schlagworte
  • Änderung der Rechtslage
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • fehlende Zulässigkeit
  • Folgenabwägung
  • gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren
  • individuelle Betroffenheit und besondere Eilbedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht
  • kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
  • kein Rechtsschutzbedürfnis
  • kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises
  • kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises
  • Verkürzung der Dauer des Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage vertretbar
  • Vorwegnahme der Hauptsache
  • Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern
  • Wegfall der verpflichtenden 3 G-Regel am Arbeitsplatz
  • weitestgehender Wegfall der 2 G- und 3 G-Regeln in Bayern
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